[LinuxOB] Einladung zur Jahreshauptversammlung

Daniel Dombrowski daniel.dombrowski at lugor.de
Sa Aug 8 17:30:03 CEST 2009


On Sat, 2009-08-08 at 12:09 +0200, Tobias Scherbaum wrote:
> Am Freitag, den 07.08.2009, 23:07 +0200 schrieb Fabian Driftmann:
> > Hi all,
> > 
> > anbei die Einladung zur JHV 2009.
> 
> 12 Tage Vorlauf sind "sportlich" - oder gehts darum, dass keiner kommt?
> 
> - Tobias (der gerade keine LUGOR-Satzung zur Hand hat ...)

Hallo Tobias,
das ist ein sehr berechtigter Einwand. Praktischer Weise ist die Satzung
auch nicht mehr auf der LUGOR-Website verlinkt, so dass man es auch
nicht nachprüfen kann (oder ich bin einfach nur blind - faktisch glaube
ich aber, dass selbst wenn die Satzung doch noch irgendwo auf der Seite
steht, es in nicht Ordnung ist, diese so gut zu verstecken).

Nach dem letzten mir bekannten Satzungsstand gilt aber folgendes:

* Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Jahresviertel
statt.
* Zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss durch
Veröffentlichung in den Vereinsmitteilungen mindestens 14 Tage unter
Angabe der Tagesordnung vorher eingeladen werden.

Mal abgesehen davon, dass der geschäftsführende Vorstand den ersten
Punkt ganz offensichtlich in bester Trödel-Manier nicht eingehalten hat,
versucht man nun, den zweiten Punkt noch irgendwie gerade zu biegen: Wer
nämlich in die Einladung schaut, sieht diese auf den 06.08.2009 datiert
- obwohl diese erst am 07.08.2009 verschickt wurde.

Blöder Weise nennt die Satzung aber keine Konsequenzen, die eintreten,
wenn diese beiden Punkte nicht eingehalten werden und ich habe keine
Ahnung, ob das Vereinsrecht hier automatisch Dinge vorsieht.

Unabhängig davon kann man natürlich seine persönlichen Konsequenzen
daraus ziehen: Man könnte der JHVS fernbleiben in der Hoffnung, dass die
benötigte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern nicht zusammenkommen,
so dass die JHVS wiederholt werden muss. Das löst aber zugegebener Maßen
nur den zweiten Punkt.

Alternativ kann man auch auf der JHVS dem Vorstand die Entlastung
verweigern und somit klar stellen, dass man solches Verhalten nicht
duldet. Letztendlich stehen im nächsten Jahr natürlich auch wieder
Vorstandswahlen an, bei denen man die Mitglieder des Vorstands natürlich
auch durch andere substituieren kann.

Ich persönlich kann mich von diesem Verhalten des geschäftsführenden
Vorstands nur distantzieren, muss aber auch betonen, dass ich als
Kassierer nicht zum geschäftsführenden Vorstand gehöre und somit auf
diese Vorgänge keinen direkten Einfluss habe.

Viele Grüße,

Daniel
Kassierer der LUGOR e.V.



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