[LinuxOB] Einladung zur Jahreshauptversammlung

Michael Gisbers michael at gisbers.de
Sa Aug 8 18:56:09 CEST 2009


Am Samstag, 8. August 2009 17:30:03 schrieb Daniel Dombrowski:
> On Sat, 2009-08-08 at 12:09 +0200, Tobias Scherbaum wrote:
> > Am Freitag, den 07.08.2009, 23:07 +0200 schrieb Fabian Driftmann:
> > > Hi all,
> > >
> > > anbei die Einladung zur JHV 2009.
> >
> > 12 Tage Vorlauf sind "sportlich" - oder gehts darum, dass keiner kommt?
> >
> > - Tobias (der gerade keine LUGOR-Satzung zur Hand hat ...)
>
> Hallo Tobias,
> das ist ein sehr berechtigter Einwand. Praktischer Weise ist die Satzung
> auch nicht mehr auf der LUGOR-Website verlinkt, so dass man es auch
> nicht nachprüfen kann (oder ich bin einfach nur blind - faktisch glaube
> ich aber, dass selbst wenn die Satzung doch noch irgendwo auf der Seite
> steht, es in nicht Ordnung ist, diese so gut zu verstecken).
>
> Nach dem letzten mir bekannten Satzungsstand gilt aber folgendes:
>
> * Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Jahresviertel
> statt.

Richtig.

> * Zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss durch
> Veröffentlichung in den Vereinsmitteilungen mindestens 14 Tage unter
> Angabe der Tagesordnung vorher eingeladen werden.

Richtig.

> Mal abgesehen davon, dass der geschäftsführende Vorstand den ersten
> Punkt ganz offensichtlich in bester Trödel-Manier nicht eingehalten hat,
> versucht man nun, den zweiten Punkt noch irgendwie gerade zu biegen: Wer
> nämlich in die Einladung schaut, sieht diese auf den 06.08.2009 datiert
> - obwohl diese erst am 07.08.2009 verschickt wurde.

Sollte eigentlich auch bis zum 6.8. rausgegangen sein. Das wurde aber leider 
durch beruflichen Stress und Urlaub knapp verpasst.

> Blöder Weise nennt die Satzung aber keine Konsequenzen, die eintreten,
> wenn diese beiden Punkte nicht eingehalten werden und ich habe keine
> Ahnung, ob das Vereinsrecht hier automatisch Dinge vorsieht.

Laut Vereinsrecht gibt es die Möglichkeit der Mitglieder die verspätete 
Zustellung anzuprangern und damit die Versammlung vorzeitig zu beenden.

Im Sinne der Durchführung der Veranstaltung, bei der wir schon seit langem 
nach einem möglichen Termin, bei dem auch der komplette Vorstand anwesend und 
zusätzlich keine Ferien sind, suchen sollten die Mitglieder diesen Verzug in 
der Versendung nachsehen. Auch der aktuelle Termin für den 20.08. wurde erst 
am 02.08. als möglicher Termin bestätigt.

> Unabhängig davon kann man natürlich seine persönlichen Konsequenzen
> daraus ziehen: Man könnte der JHVS fernbleiben in der Hoffnung, dass die
> benötigte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern nicht zusammenkommen,
> so dass die JHVS wiederholt werden muss. Das löst aber zugegebener Maßen
> nur den zweiten Punkt.

s. o. die einfache Aussage: "Einladung ist nicht zeitgerecht eingegangen" 
reicht schon aus.

> Alternativ kann man auch auf der JHVS dem Vorstand die Entlastung
> verweigern und somit klar stellen, dass man solches Verhalten nicht
> duldet. Letztendlich stehen im nächsten Jahr natürlich auch wieder
> Vorstandswahlen an, bei denen man die Mitglieder des Vorstands natürlich
> auch durch andere substituieren kann.
>
> Ich persönlich kann mich von diesem Verhalten des geschäftsführenden
> Vorstands nur distantzieren, muss aber auch betonen, dass ich als
> Kassierer nicht zum geschäftsführenden Vorstand gehöre und somit auf
> diese Vorgänge keinen direkten Einfluss habe.

Daniel, ich glaube, dass Du als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes lt. 
§ 10 der Satzung (Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: 1. 
Vorsitzende/r, 1. Geschäftsführer/in, 1. Kassierer/in) darauf schon den 
entsprechenden Einfluss hast/gehabt hättest.

> Viele Grüße,
>
> Daniel
> Kassierer der LUGOR e.V.

Gruß
-- 
 Michael Gisbers
 http://www.gisbers.de

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